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Endgültige Sportunfähigkeit Voraussetzungen für die Leistung - die folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen:
Einschränkung der Leistung Hat eine oder haben mehrere der in Ziffer 4.1 (AAG Profi-BU2011) genannten schweren Erkrankungen bei der durch ein Unfallereignis bzw. der akuten Krankheit verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung für endgültige Sportunfähigkeit entsprechend dem Anteil der schweren Erkrankung. Beträgt der Mitwirkungsanteil 50% oder weniger, unterbleibt jedoch die Minderung. Stirbt die versicherte Person gleichgültig, aus welcher Ursache, innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bzw. Krankheitsbeginn, besteht kein Anspruch auf Sportunfähigkeitsleistung. Art und Höhe der Leistung: Die Leistung bei endgültiger Sportunfähigkeit zahlen wir als Kapitalbetrag in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. |